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Entlastung von
GeringverdienerInnen

Das Steuerreformgesetz sieht unter anderem eine Entlastung niedrigerer Einkommen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) und eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags vor.

Bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 21.500 € wird Steuerpflichtigen ab 2020 zusätzlich zur bisherigen Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge ein „Sozialversicherungsbonus“ von 300 € gewährt. Auch PensionistInnen winkt eine höhere Negativsteuer sowie ein höherer Absetzbetrag.
Selbstständige und Bauern müssen künftig – unabhängig von ihrem Einkommen – geringere Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge der Gewerbetreibenden und Landwirte sollen auf 6,8% gesenkt werden.

Bild Laptop, Block, Stift

Entlastung von
KleinunternehmerInnen​

Entlastet werden durch die Steuerreform 2020 auch KleinunternehmerInnen. Deren Unternehmen werden dann erst ab 35.000 € (bisher 30.000 €) umsatzsteuerpflichtig. Zudem sind eine einfache Pauschalierung für Kleinunternehmen sowie eine Verdoppelung der betraglichen Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 € geplant.

*Quelle

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