Bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 21.500 € wird Steuerpflichtigen ab 2020 zusätzlich zur bisherigen Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge ein „Sozialversicherungsbonus“ von 300 € gewährt. Auch PensionistInnen winkt eine höhere Negativsteuer sowie ein höherer Absetzbetrag.
Selbstständige und Bauern müssen künftig – unabhängig von ihrem Einkommen – geringere Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge der Gewerbetreibenden und Landwirte sollen auf 6,8% gesenkt werden.