Warum sollten Sie jemanden für Ihren Jahresausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) benötigen?
Stimmt, brauchen Sie auch nicht! Ab 2017 gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung.
Was aber, wenn das Finanzamt damit schneller war als Sie? Was passiert, wenn das Finanzamt etwas falsch oder gar nicht berücksichtigt hat? Oder wenn Sie umgezogen sind und Ihnen deshalb eventuell mehr als nur der Verkehrsabsetzbetrag zusteht?
Vielleicht hat sich aber auch einfach nur Ihre Familie vergrößert und Sie müssen sich plötzlich um neue Absetzbeträge und ähnliche Steuervergünstigungen kümmern.
Dafür gibt es uns – wir helfen Ihnen gerne! Ein Klick genügt…